Spielplan EM 2012 « Medienzeiger

Die EURO 2012 in Polen und der Ukraine steht an und mit unserem Spielplan haben Sie den Überblick! Über alle Gruppenbegegnungen, Orte und Zeiten und warum Deutschland Erster der Gruppe B werden muss.

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„Wir sind die Guten“ – Freier Mitarbeiter für Googles Datenpanne verantwortlich

Bis jetzt behauptete Google, dass es sich beim Abgreifen persönlicher Daten von WLAN-Nutzern durch seine Street-View-Fahrzeuge um eine Panne handelte. Dabei wurden un- und verschlüsselte Datensätze, wie E-Mails, Passwörter, Position der WLAN-Stationen und Browser-Historien der Nutzer aufgezeichnet – angeblich jedoch nur die unverschlüsselten gespeichert. Diese Aussage tätigte Google erst, als seine Behauptung, es sammele auf diese Weise keine Daten, nicht mehr haltbar war.

Das US-Justizministerium hatte seine Untersuchungen dazu schon im Mai 2011 abgeschlossen, wie jetzt aus einem Bericht an die US-Kommunikationsaufsicht FCC hervorgeht. Diese belegte Google vor rund zwei Wochen mit einer Strafe von 25.000 Dollar, weil der Internet-Konzern die Ermittlungen behindert habe.

Der Bericht wirft vor allem die Frage auf, wie es passieren konnte, dass ein einzelner Mitarbeiter – der nur nebenbei am Projekt mitarbeitete – unbehelligt seine umstrittene Idee umsetzte, ohne dass irgendwo im Konzern die Alarmglocken läuteten. Dazu hieß es, dass jeder die Software habe verändern können, ohne darüber Rechenschaft abzulegen zu müssen. Bei dem hochkarätigen „Schurken-Ingenieur“ handelt es sich um Marius Milner, der das in Hacker-Kreisen hochgeschätzte Programm NetStumbler entwickelte, das beim WarDriving detaillierte Informationen über Access Points ermittelt. Milner soll noch zwei weiteren Mitarbeitern – darunter auch einem Verantwortlichen – von seinem Plan berichtet haben. Zudem habe er 2006 eine E-Mail an das gesamte Street-View-Team geschickt, in der er seine Pläne erläuterte. Keiner konnte sich mehr daran erinnern, diese Information wahrgenommen zu haben. Auch einem Software-Experten, der 2007 den Code auf Fehler prüfte, fiel nicht auf, dass das Programm auch WLAN-Daten speichern werde.

Telekom » Offenes WLAN für alle

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät bei den WLAN-Routern der Deutschen Telekom, Modelle Speedport W504V, W723 Typ B und W921V die WPS-Funktion vorübergehend zu deaktivieren. Beim Modell Speedport W921V hilft jedoch selbst das nicht, um über eine denkbar einfache Sicherheitslücke Zugriff auf den Rechner zu bekommen. Nutzer sollten die W-Lan-Funktion abschalten und nur über Kabel ins Internet gehen.
Über eine bislang unbekannte gefährliche Hintertür können Angreifer ohne großen technischen Aufwand in das drahtlose Netz eindringen und Zugriff auf den Rechner bekommen. Wenn der Einbrecher den Internetzugang für dubiose Aktivitäten missbraucht, fällt das laut BGH-Urteil auf den Anschlussinhaber zurück.

Max Goldt über Klassenzugehörigkeit

Das Gerede von Generationen ist Augenwischerei. Die Menschen sind voneinander durch Klassenzugehörigkeit und Bildung getrennt. Weil das deutliche Aussprechen dieser Tatsache der populären sozialen Harmonielehre zuwiderläuft, wird bevorzugt, die Menschen in Generationen einzuteilen. Generationen sind heute mehr oder weniger ein Instrument der Werbewirtschaft. Je präziser man die Konsumentenschar in Altersgruppen segementiert, desto gezielter kann man seine Produkte an den Mann bringen. 

Weisungsfrei und unabhängig: Juraprofessor zerlegt Studie zu Warnmodellen

Wer Musik oder Filme mutmaßlich illegal tauscht, soll vom Provider verwarnt werden. So wollen es Rechte-Inhaber und Politik. Ein Gutachter aber hält das für rechtswidrig.

Ein Internetnutzer erhält von seinem Provider eine Nachricht. "Über die IP-Adresse, die Ihrem Anschluss zugeordnet wurde, ist mutmaßlich illegal kopiertes Material hoch- oder heruntergeladen worden", steht darin. Und weiter: "Das hat der Rechteinhaber dieses Materials festgestellt. Er hat uns beauftragt, Ihre Identität festzustellen und Sie zu verwarnen. Sollten wir Sie mehrmals verwarnen müssen, wird der Rechteinhaber vor Gericht Auskunft von uns über Sie, den Anschlussinhaber, verlangen und weitere Schritte einleiten."

So könnte ein Warnmodell zur Abschreckung von Filesharern aussehen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat vor einigen Wochen eine Studie der Fachhochschule Köln vorgestellt, in der ein solches "vorgerichtliches Mitwirkungsmodell" für Deutschland vorgeschlagen wird. Doch ein Gegengutachten, in Auftrag gegeben vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, kommt zu dem Schluss, solche Modelle seien in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig.

Während der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto die BMWi-Studie noch ausdrücklich als "eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie" bezeichnet hatte, wollen die Provider unter den eco-Mitgliedern die Einführung von Warnmodellen verhindern. Sie haben kein Interesse daran, die nötige Infrastruktur auf eigene Kosten aufzubauen und dafür auch noch den Ärger ihrer Kunden auf sich zu ziehen. Sie wollen neutrale Anbieter von Internetzugängen bleiben und keine Verantwortung für das übernehmen, was ihre Kunden mit diesen Zugängen anstellen.

Mitte März will Staatssekretär Otto darüber mit den betroffenen Unternehmen diskutieren und "noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen." Angesichts der Argumente aus dem 40-seitigen Gegengutachten von eco, das ZEIT ONLINE vorliegt, ist schwer vorstellbar, dass es soweit kommt.

Angefertigt hat es der Juraprofessor Thomas Hoeren von der Universität Münster. "Weisungsfrei und unabhängig", steht in der Einleitung.

Die Einschätzung der Fachhochschule Köln, die Warnhinweise könnten in Deutschland eingeführt werden, da dies aus datenschutzrechtlicher, europa- und verfassungsrechtlicher Sicht zulässig sei, teilt Hoeren nicht: "Gegen das vorgeschlagene Warnhinweismodell bestehen sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht erhebliche Bedenken", schreibt er.

Hoeren hat eine ganze Reihe von Kritikpunkten. Ein zentraler Einwand gegen Warnhinweise sei die "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung". Das Modell führe "im Kern dazu, dass Private Befugnisse erhielten, die eigentlich (Strafverfolgungs-)Behörden oder den Gerichten vorbehalten sein sollten. Denn das Modell sieht vor, dass die Zugangsanbieter lediglich auf Hinweis der Rechteinhaber ihre Kunden verwarnen und in die Verstoßliste aufnehmen. Die rechtliche Einzelfallprüfung, ob tatsächlich ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, können die Zugangsanbieter schlechterdings nicht leisten."

Ein weiteres: "Denn den Nutzern stehen keine entsprechenden außergerichtlichen Instrumentarien zur Verfügung, mit denen sie sich gegen unberechtigte Verstoßvorwürfe wehren könnten", heißt es im Gutachten. Das sei hinsichtlich der Unschuldsvermutung "bedenklich".

Vor einer "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung" hatte zuvor schon der Verein Digitale Gesellschaft in einem Schattenbericht zur Studie der Fachhochschule Köln gewarnt. Der Vereinsvorsitzende und Blogger Markus Beckedahl sagte: "Internetanbieter und Hoster werden damit gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten in Personalunion gemacht. Diese Maßnahme durchbricht ein ehernes Prinzip: Der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken."

Auf den Schattenbericht bezieht sich Hoeren auch selbst. Unter dem Punkt Falsche Zuordnung von IP-Adressen verweist er auf das Argument der Digitalen Gesellschaft, dass Inhaber eines Internet-Anschlusses nicht immer auch die Benutzer hinter einer IP-Adresse sind: "Oftmals werden Internetverbindungen mit einer großen Anzahl fremder Personen geteilt, sei es absichtlich oder unabsichtlich. Darüber hinaus kommt es immer öfter zu Sicherheitslücken in Systemen. Diese machen sich Kriminelle zunutze und verwenden 'gehackte', fremde Internetzugänge für Rechtsverstöße. Darüber hinaus setzen Nutzer zunehmend Anonymisierungstools ein."

Ganz im Sinne von eco beschreibt der Juraprofessor zudem, wie "das Warnhinweismodell im Ergebnis einseitig die Interessen der Rechteinhaber stärkt". Die Zugangsanbieter – viele von ihnen sind bei eco organisiert – müssten dagegen "befürchten, gegenüber ihren Kunden als 'moralisch' Verantwortliche für das Vorgehen der Rechteinhaber dazustehen."

Ganze 17 Seiten des Gutachtens widmen sich allein dem Abgleich mit geltenden Gesetzen. Dabei kommt Hoeren zu dem Schluss, dass eine Vereinbarkeit mit EU-Recht "zweifelhaft" und mit dem Fernmeldegeheimnis nicht möglich sei. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das Modell zumindest "äußerst bedenklich".

Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco, fasst das Gutachten knapp zusammen: "Es zeigt sich, dass das vorgeschlagene Verfahren rechtswidrig ist und als Grundlage für die weitere Diskussionen wenig taugt."

In seinem eigenen Fazit schreibt Hoeren, die Etablierung eines Warnhinweismodells würde weitergehenden Maßnahmen wie Internetsperren den Weg ebnen, wie sie von den Rechteinhabern auch immer wieder gefordert würden. Die Autoren der BMWi-Studie schließen solche Maßnahmen zwar aus, und auch die Bundesregierung hat sich – zuletzt in Person von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) – eindeutig gegen Netzsperren ausgesprochen. Aber der Jurist denkt offenbar an künftige Regierungen – und an den Grundsatz der Netzsperren-Gegner seit den Protesten gegen das Zugangserschwerungsgesetz: Wehret den Anfängen.

Consuming Kids: The Commercialization of Childhood | cinema politica

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Consuming Kids throws desperately needed light on the practices of a relentless multi-billion dollar marketing machine that now sells kids and their parents everything from junk food and violent video games to bogus educational products and the family car. Drawing on the insights of health care professionals, children's advocates, and industry insiders, the film focuses on the explosive growth of child marketing in the wake of deregulation, showing how youth marketers have used the latest advances in psychology, anthropology, and neuroscience to transform American children into one of the most powerful and profitable consumer demographics in the world. Consuming Kids pushes back against the wholesale commercialization of childhood, raising urgent questions about the ethics of children's marketing and its impact on the health and well-being of kids.

«Unsäglich albern» – Kritik an Joachim Gauck

Kaum war Joachim Gauck mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP, CDU und CSU zum künftigen Bundespräsidenten nominiert, wurden im Internet Kritikpunkte an seiner Person laut, die auch die Kehrseiten einer Mediokratie aufzeigen. Vornehmlich über die Meinungsvervielfältiger Twitter und Facebook wurden aus dem Kontext gerissene Zitate als Beleg dazu hergenommen, ihn als Befürworter eines Spitzel-Staates, der Bankenmacht, der Vorratsdatenspeicherung und von Thilo Sarrazins Thesen über Migranten zu beschreiben. Zwar zeigten kompetente Blogger wie Sascha LoboAnatol Stefanowitsch oder Patrick Breitenbach den Weg solch „organisierter Empörung“ auf, die sich aus unterschiedlichen Richtungen und Gründen mit 140 Zeichen speist, aber eventuelle substantielle Kritik wird auch dadurch entwertet, wenn sie neben Quatsch-Kritik steht. 

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